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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der GGS - Gesellschaft für Gebäudereinigung und Security Service GmbH, Strahlenbergerstr. 123, 63067 Offenbach am Main (nachfolgend "GGS" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als GGS ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn GGS in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistungen vorbehaltlos erbringt.

2. Vertragsschluss

Die Angebote von GGS sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen überlassen wurden.

Die Bestellung der Leistung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist GGS berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.

Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Beginn der Ausführung der Leistung an den Auftraggeber erklärt werden.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem zwischen GGS und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrag einschließlich dieser AGB. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.

GGS ist berechtigt, die Art der Durchführung der vereinbarten Leistungen nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Für Gebäudereinigungs- und Security-Dienstleistungen wird ein detailliertes Leistungsverzeichnis erstellt, das Bestandteil des Vertrages wird. Sind Leistungen nicht im Leistungsverzeichnis erfasst, sind diese nicht geschuldet oder werden gesondert berechnet.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat GGS bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen. Insbesondere hat er:

  • Zugänge zu allen relevanten Räumlichkeiten zu ermöglichen;
  • die für die Leistungserbringung erforderlichen Versorgungsanschlüsse (Wasser, Strom, etc.) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen;
  • ausreichende und geeignete Räumlichkeiten zur Aufbewahrung von Materialien, Geräten und Ausrüstungen bereitzustellen;
  • GGS über besondere Gefahren und Risiken am Einsatzort rechtzeitig zu informieren;
  • besondere Sicherheitsvorschriften und -anforderungen rechtzeitig mitzuteilen.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist GGS nach Mahnung und angemessener Fristsetzung berechtigt, aber nicht verpflichtet, die dem Auftraggeber obliegenden Handlungen an dessen Stelle und auf dessen Kosten vorzunehmen oder die Leistungserbringung zu unterbrechen, bis der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise von GGS. Bei Rahmenverträgen oder Daueraufträgen mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten behält sich GGS das Recht vor, die Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten. Diese wird GGS dem Auftraggeber auf Verlangen nachweisen.

Rechnungen von GGS sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn GGS über den Betrag verfügen kann.

Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist GGS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6. Gewährleistung und Haftung

GGS haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistungen. Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Erbringung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich zu rügen. Anderenfalls gilt die Leistung als genehmigt.

Im Falle mangelhafter Leistungen ist GGS zunächst zur Nacherfüllung (Nachbesserung) berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

GGS haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von GGS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GGS beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von GGS oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von GGS beruhen.

Für sonstige Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet GGS nur begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch in Höhe des Auftragswertes. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

GGS haftet nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, wie z.B. entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

7. Vertragsdauer und Kündigung

Sofern nicht anders vereinbart, werden Dauerschuldverhältnisse für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Sie verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht beseitigt;
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird;
  • eine Partei ihre Geschäftstätigkeit einstellt;
  • der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsrechnungen in Verzug gerät.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.

GGS ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten. Nähere Informationen sind der Datenschutzerklärung von GGS zu entnehmen.

Die Mitarbeiter von GGS sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hingewiesen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen GGS und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von GGS in München. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. GGS ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

10. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich diese AGB als lückenhaft erweisen. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

Stand: Januar 2023

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